Ihre Agentur für digitale Barrierefreiheit. Seit Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft – und verpflichtet Unternehmen, ihre Produkte und Dienstleistungen zugänglich zu gestalten. Wir prüfen Ihre Website nach WCAG 2.1 AA, beheben alle Barrieren und dokumentieren die Konformität. Als erfahrene Webdesigner machen wir Ihre barrierefreie Website fit für die Zukunft – transparent kalkuliert, zum Festpreis.

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland. Es setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in nationales Recht um und verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Die Übergangsfristen sind abgelaufen – und die Marktüberwachungsbehörden haben begonnen, systematisch zu prüfen.
Das Gesetz orientiert sich an der europäischen Norm EN 301 549 und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Für öffentliche Stellen und öffentliche Einrichtungen gilt zusätzlich die Barrierefreie Informationstechnik Verordnung (BITV 2.0).
Das BFSG setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um
28. Juni 2025Marktüberwachungsbehörden kontrollieren aktiv Websites und Online-Shops
Anwälte und Verbände mahnen systematisch nicht-konforme Anbieter ab
Wer jetzt optimiert, vermeidet Bußgelder und sichert sich Wettbewerbsvorteile
Ja, Sie sind betroffen
Möglicherweise ausgenommen
Alle Inhalte müssen für verschiedene Sinne zugänglich sein. Menschen mit Sehbehinderungen nutzen Screenreader, die Text vorlesen – aber nur, wenn der Code korrekt strukturiert ist. Rund 1,2 Millionen Menschen in Deutschland sind blind oder sehbehindert. Wenn Ihre Bilder keine Alternativtexte haben, existieren sie für diese Nutzer schlicht nicht. Kontraste können Sie mit dem WebAIM Contrast Checker prüfen.
Alternativtexte: Beschreiben Sie Bilder präzise und funktional
Video-Untertitel: Manuelle Korrektur ist Pflicht
Kontrast 4,5:1: Minimum für normalen Text
Zoom auf 200%: Layout darf nicht brechen
Keine Inhalte nur in Farbe: Zusätzlich Icons nutzen
Audio-Beschreibungen: Für visuelle Video-Inhalte
Jede Funktion muss ohne Maus erreichbar sein. Viele Menschen mit motorischen Einschränkungen navigieren ausschließlich per Tastatur oder Sprachsteuerung. Testen Sie Ihre Website, indem Sie nur mit Tab, Enter und Pfeiltasten navigieren. Erreichen Sie alle Links? Können Sie Menüs öffnen und schließen? Testen Sie mit WAVE oder den Chrome DevTools.
Tab-Navigation: Alle Elemente erreichbar
Sichtbarer Fokus: Outline mindestens 2px
Skip-Links: "Zum Inhalt springen"
Keine Tastaturfallen: Escape zum Schließen
Ausreichend Zeit: Timeouts verlängerbar
Keine Blitz-Effekte: Max. 3 pro Sekunde
Inhalte und Bedienung müssen klar und vorhersehbar sein. Das hilft nicht nur Menschen mit kognitiven Einschränkungen, sondern verbessert die Usability für alle. Vermeiden Sie Fachjargon, nutzen Sie kurze Sätze und aktive Sprache. Fehlermeldungen sollten sagen, was falsch ist und wie man es korrigiert. Testen Sie mit TextLab auf Verständlichkeit.
Klare Hierarchie: H1, H2, H3 ohne Sprünge
Sprechende Links: Nicht "Hier klicken"
Hilfreiche Fehler: Konkrete Korrekturhinweise
Konsistente Navigation: Immer gleiche Position
Sprache deklarieren: lang="de" im HTML
Formular-Labels: Sichtbar für jedes Feld
Der Code muss mit assistiven Technologien funktionieren – heute und in Zukunft. Ein Screenreader kann nur vorlesen, was im HTML steht – nicht was optisch zu sehen ist. Wenn ein Button nur ein Icon zeigt, braucht er ein aria-label. Prüfen Sie Ihren Code mit dem W3C Validator und testen Sie mit NVDA oder VoiceOver.
Valides HTML: W3C Validator nutzen
Semantische Elemente: nav, main, article
ARIA-Labels: Für Icon-Buttons
Screenreader-Test: NVDA oder VoiceOver
WAI-ARIA 1.2: Aktuelle Spezifikation
Zukunftssicher: WCAG 2.2 beachten
Keine Compliance-Kosten – eine Investition mit messbarem Return.
Transparent, planbar und mit Festpreis-Garantie.
Wir klären die wichtigsten Fragen: Sind Sie vom BFSG betroffen? Wie umfangreich ist Ihre Website? Welche Barrieren vermuten wir?
Wir prüfen Ihre Website systematisch nach WCAG 2.1 AA. Sie erhalten einen dokumentierten Prüfbericht mit allen identifizierten Barrieren.
Wir beheben alle identifizierten Barrieren – im Code, im Design, im Content. Sie erhalten regelmäßige Updates und klare Meilensteine.
Go-Live der barrierefreien Website. Ihr Team lernt, wie es weitergeht. Sie erhalten alle Unterlagen für den Nachweis.
Festpreise ohne Überraschungen. Nach dem Audit erhalten Sie ein verbindliches Angebot.
In den meisten Fällen ja. Das Audit zeigt, ob eine Optimierung sinnvoll ist oder ob ein Relaunch effizienter wäre. Wir beraten ehrlich – auch wenn das bedeutet, dass wir von einer Optimierung abraten. Die Entscheidung liegt immer bei Ihnen.

Rafael Luge
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